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   LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23   

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LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23 (https://dejure.org/2023,21012)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2023 - 12 Sa 331/23 (https://dejure.org/2023,21012)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2023 - 12 Sa 331/23 (https://dejure.org/2023,21012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 106 S 1 GewO, § 106 S 3 GewO, Art 33 Abs 2 GG, § 167 Abs 2 SGB 9 2018
    Umsetzung - Direktionsrecht - Berücksichtigung behinderungsgerechter Beschäftigung - BEM

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 106 GewO, Art 33 Abs 2 GG, § 5 ArbSchG BE

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106 ; GG Art. 33 Abs. 2 ; ArbSchG § 5
    Weisungsrecht, Umsetzung, behinderungsgerechte Beschäftigung, Unterlassungsanspruch gegen Beschäftigung, Rundfunkanstalt

  • rechtsportal.de

    GewO § 106 ; GG Art. 33 Abs. 2 ; ArbSchG § 5
    Weisungsrecht, Umsetzung, behinderungsgerechte Beschäftigung, Unterlassungsanspruch gegen Beschäftigung, Rundfunkanstalt

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksame Versetzung einer einem Behinderten gleichgestellten Person mangels Anhörung; Überschreitung des Direktionsrechts nach § 106 GewO wegen Nichtbezeichnung der behindertengerechten Arbeitsaufgaben; Anspruch auf Unterlassung der Stellenbesetzung; Unterlassung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
    Hat die Arbeitgeberin der Beschäftigten hierzu keine Gelegenheit gegeben, trägt sie das Risiko, dass sich die getroffene Maßnahme wegen mangelnder Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen und damit einer Verfehlung der Anforderungen insbesondere aus § 106 Gewerbeordnung (GewO) als unwirksam erweist (vgl. BAG, 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17, juris, Rn 37; BAG, 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16, juris Rn 35).

    Dabei kommt es nicht auf die vom Bestimmungsberechtigten angestellten Erwägungen an, sondern darauf, ob die getroffene Entscheidung den gesetzlichen Anforderungen genügt (BAG, 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16, juris Rn. 45; BAG, 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17, juris Rn. 39).

    Aus § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB folgt, dass die Bestimmung für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer nur verbindlich ist, wenn sie der Billigkeit entspricht (BAG, 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16, juris Rn 71).

    Nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB besteht keine - auch keine vorläufige - Bindung des Arbeitnehmers an unbillige Weisungen, sofern der Arbeitnehmer diese nicht trotz ihrer Unbilligkeit akzeptiert (BAG, 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16, juris Rn 63).

  • LAG Köln, 16.09.2021 - 6 Sa 160/21

    Bindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
    Die erkennende Kammer folgt diesbezüglich der Auffassung des LArbG Köln, 16. September 2021 - 6 Sa 160/21 (veröffentlicht bei juris) und des hiesigen LArbG in dem einstweiligen Verfügungsverfahren zum Schutz des Bewerbungsverfahrensanspruchs der Klägerin, LArbG Berlin-Brandenburg, 30. November 2022 - 4 SaGa 760/22 (nicht veröffentlicht).

    Wie es das Landesarbeitsgericht Köln für eine andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ausgeführt hat, ist die Beklagte Adressatin der Verpflichtung aus Artikel 33 Absatz 2 GG, denn sie ist in ihrer Rechtsform als Anstalt öffentlichen Rechts einen Teil der öffentlichen Verwaltung im formellen Sinne und gehört trotz der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur insoweit grundrechtsgebundenen öffentlichen Gewalt (LArbG Köln, 16. September 2021 - 6 Sa 160/21, juris Rn 54ff).

    Weder darf den programmgestaltend tätigen Rundfunkmitarbeitern der arbeitsrechtliche Schutz generell versagt werden, noch dürfen bei der Entscheidung über diesen Schutz die Regeln und Maßstäbe des Arbeitsrechts in einer Weise auf die Anstellungsverhältnisse dieser Mitarbeiter angewendet werden, die das durch die Verfassung geschützte Recht der Anstalten, frei von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung dieser Mitarbeiter zu bestimmen, unberücksichtigt lässt (LArbG Köln, 16. September 2021 - 6 Sa 160/21, juris Rn 63 - 65).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
    "Dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten trotz ihrer Grundrechtsträgerschaft zur öffentlichen "Gewalt" als Adressaten des Art. 33 Abs. 2 GG zu zählen sind, ergibt sich aus den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht für die Rundfunkfreiheit im Allgemeinen und für die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Besonderen entwickelt hat: Die Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum hat (BVerfG v. 28.02.1961 - 2 BvG 1/60 -).

    Die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen müssen also so organisiert werden, dass alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluss haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können, und dass für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich sind, die ein Mindestmaß an Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten (BVerfG v. 28.02.1961 - 2 BvG 1/60 -).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rundfunk-Rechtsprechung von Anfang an hervorgehoben, dass die Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in erster Linie Staatsfreiheit der Berichterstattung bedeutet (BVerfG v. 28.02.1961 - 2 BvG 1/60 -).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
    "Den Staat trifft hier, anders als in Wirtschaftsbereichen, die grundsätzlich privatwirtschaftlichem Handeln überlassen sind, mehr als eine ergänzende Regulierungsverantwortung; er ist unmittelbar Träger und Veranstalter, der mittels seiner Anstalten den Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkberichterstattung selbst erfüllt (vgl. BVerfGE 73, 118)" (BVerfG v. 25.03.2014 - 1 BvF 1/11 -).

    Ziel ist es, einen Rundfunk zu schaffen, der dem Prinzip der gesellschaftlichen Freiheit und Vielfalt verpflichtet ist, nicht aber inhaltlich von den Repräsentanten und Amtsträgern des Staatsapparats geformt ist (BVerfG v. 04.11.1986 - 1 BvF 1/84 -).

    Einseitigen politischen Einflussnahmen im Einzugsbereich staatlicher Machtausübung ist durch geeignete verfahrensrechtliche Vorkehrungen entgegenzuwirken (BVerfG v. 04.11.1986 - 1 BvF 1/84 -).

  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
    Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den Markt nicht gewährleistet werden kann (hierzu und im Folgenden ausführlich: BVerfG v. 25.03.2014 - 1 BvF 1/11 -).

    "Den Staat trifft hier, anders als in Wirtschaftsbereichen, die grundsätzlich privatwirtschaftlichem Handeln überlassen sind, mehr als eine ergänzende Regulierungsverantwortung; er ist unmittelbar Träger und Veranstalter, der mittels seiner Anstalten den Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkberichterstattung selbst erfüllt (vgl. BVerfGE 73, 118)" (BVerfG v. 25.03.2014 - 1 BvF 1/11 -).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
    Das Grundgesetz verpflichtet ihn im Gegenteil, die Rundfunkfreiheit in geeigneter Weise auszugestalten und zu sichern (BVerfG v. 05.02.1991 - 1 BvF 1/85 -).

    Als "dienende Freiheit" wird die Rundfunkfreiheit im Interesse freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung garantiert (BVerfG v. 05.02.1991 - 1 BvF 1/85 -).

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
    Dieses Versäumnis führt dazu, dass die Beklagte im gerichtlichen Verfahren näher zur Möglichkeit der Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs auf dem neu zugewiesenen Arbeitsplatz hätte erklären müssen (vgl. BAG, 7. September 2021 - 9 AZR 571/20, juris Rn 24), einschließlich einer Verdeutlichung, dass behinderungsgerechte Arbeitsaufgaben einer Redakteurin in hinreichendem Umfang mit diesem Arbeitsplatz verbunden sind.

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründet § 167 Absatz 2 Satz 1 SGB IX, auch wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm erfüllt sind, keinen Individualanspruch der betroffenen Arbeitnehmer auf Einleitung und Durchführung eines bEM- Verfahrens (BAG, 7. September 2021 - 9 AZR 571/20, juris Rn 14).

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfüllen in diesem Rahmen öffentlich-rechtliche Aufgaben (BVerfG v. 27.07.1971 - 2 BvF 1/68 -).

    Sie stehen in öffentlicher Verantwortung und erfüllen zugleich integrierende Funktionen für das Staatsganze (BVerfG v. 27.07.1971 - 2 BvF 1/68 -).

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber worin diese besteht (BAG, 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19, juris Rn 10).

    Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen allenfalls Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm die Stelle hätte übertragen werden müssen (BAG, 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19, juris Rn 32).

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
    Hat die Arbeitgeberin der Beschäftigten hierzu keine Gelegenheit gegeben, trägt sie das Risiko, dass sich die getroffene Maßnahme wegen mangelnder Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen und damit einer Verfehlung der Anforderungen insbesondere aus § 106 Gewerbeordnung (GewO) als unwirksam erweist (vgl. BAG, 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17, juris, Rn 37; BAG, 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16, juris Rn 35).

    Dabei kommt es nicht auf die vom Bestimmungsberechtigten angestellten Erwägungen an, sondern darauf, ob die getroffene Entscheidung den gesetzlichen Anforderungen genügt (BAG, 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16, juris Rn. 45; BAG, 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17, juris Rn. 39).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

  • BAG, 21.12.2022 - 7 AZR 489/21

    Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils - Regelaltersgrenze - Transparenzgebot

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 192/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatz

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09

    Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 3/09

    Redakteurin - Versetzung - Direktionsrecht

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 343/20

    Pkw-Fahrer-TV-L - Anspruch auf Beschäftigung als ständiger persönlicher Fahrer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20

    Allgemeiner Beschäftigungsanspruch - Schadensersatz wegen Verletzung des

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 5 ME 161/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; dienstliche Beurteilung; Qualifikationsvergleich

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 6/97

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit

  • VG Schleswig, 11.08.2022 - 12 B 40/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen beamtenrechtlicher Auswahlentscheidung

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14

    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz

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